GUT VORBEREITET
UNSER HYGIENEKONZEPT



1. Zugangsbeschränkung und 3G-Kontrolle

Aktuell gilt beim Besuch unserer Veranstaltungen die 3G-Regel.

Unter folgenden Voraussetzungen dürfen Sie an unseren Veranstaltungen teilnehmen:

  1. Genesen: Personen mit einem Genesenennachweis gem. § 2 Nr. 5 SchAusnahmV
  2. Der zugrunde liegende PCR-Test muss mindestens 28 Tage und maximal 6 Monate alt sein. Bei einer Genesung über 6 Monaten wird eine einfache Corona Schutzimpfung benötigt.
  3. Geimpft: Personen, die bereits seit 14 Tagen einen vollständigen Corona-Impfschutzn in einem anerkannten Impfnachweis vorweisen können.
  4. Getestet: Personen mit einem offiziellen und zertifizierten, negativen Corona-Schnelltest/Bürgertest oder PCR-Test (max. 24h/48h alt zum jeweiligen Beginn an allen Tagen).

Da sich behördliche Bestimmungen regional unterscheiden und ändern, sind die Regeln auf unseren Veranstaltungen unterschiedlich. Wir bemühen uns, diese immer auf dem aktuellen Stand zu halten.

Wir appellieren hier allerdings auch an Ihre Eigenverantwortungen, sich über die Beschlusslage am Veranstaltungsort zu informieren.


2. Kontaktnachverfolgung

Bitte beachten Sie, dass Sie vor Ort ggf. einen Fragebogen zur Meldekettenpflicht oder personenbezogenen Daten in einer App, wie der Luca-App, der Corona-WarnApp abgeben müssen. Ihre Kontaktdaten werden ggfs. Dritten, wie z.B. Behörden, Veranstaltungsstätte, Restaurants etc. zur Verfügung gestellt, soweit dies gesetzlich erforderlich ist. Ihre Daten werden nur im Falle einer gemeldeten Coronainfektion an das Gesundheitsamt weitergeleitet und andernfalls nach vier Wochen vernichtet.


3. Hotels und Raumauslastung

Unsere Partner-Hotels und Schulungszentren sichern uns ein umfassendes Hygiene- und Raumkonzept zu.

Die Raumgrößen ermöglichen i.d.R. die Einhaltung des Sicherheitsabstandes von mindestens 1,5 Metern.

Ein entsprechendes gastronomisches Konzept garantiert, dass die Kaffeepausen und das Mittagessen nach den gesetzlichen Vorgaben und Empfehlungen stattfinden können.


Alle Räumlichkeiten und Arbeitsplätze werden vor, während und nach der Schulung regelmäßig gereinigt und desinfiziert.


4. Kurzfristige Änderungen

Aufgrund eines sich verändernden Infektionsgeschehens kann es zu Veränderungen in der vor Ort Organisation oder zu einer Absage von Schulungen kommen. Auch kurzfristige Änderungen der Zugangsbeschränkungen sind möglich. Bitte informieren Sie sich eigenverantwortlich über die aktuell geltenden Corona-Schutzmaßnahmen der einzelnen Bundesländer und Kommunen.


5. Maskenpflicht / Mund-Nasen-Bedeckung

Es gilt eine generelle Maskenpflicht (medizinische oder FFP2-Maske) für alle Teilnehmenden. An festen Sitzplätzen darf die Maske im Normalfall abgenommen werden.

6. Abstandsregelung

Wir möchten Sie bitten, die allgemein gültige Abstandsregelung einzuhalten. Um diese auch in unseren Schulungszentren gewährleisten zu können, haben wir unsere Teilnehmerzahl bei Bedarf reduziert.



7. Hygieneregeln der Location

Bitte beachten Sie die allgemein gültigen Sicherheits- und Hygieneregeln der Location. Diese hängen vor Ort aus.


8. Ihre Eigenverantwortung

Achten Sie bitte, auch im Sinne Ihrer Eigenverantwortung, auf die Einhaltung der Hygieneregeln:

  • Bei Erkältungs- & Grippesymptomen zu Hause bleiben
  • Mund-Nasen-Schutz tragen - bitte beachten Sie die empfohlene Tragedauer des Mund-Nasen-Schutzes
  • Abstandhalten, mind. 1,5 Meter - wenn möglich
  • Hände waschen, mit Seife & mind. 20 Sekunden
  • Aufs Händeschütteln verzichten
  • Hygienisch in die Armbeuge husten
  • Bitte prüfen Sie ebenfalls, ob Sie zur Risikogruppe gehören und entscheiden Sie eigenverantwortlich, ob die Teilnahme an einer Präsenzveranstaltung für Sie möglich ist.


Bitte nehmen Sie Ihre Eigenverantwortungen wahr, sich vorab über die Beschlusslage am Veranstaltungsort zu informieren.


9. Ausschluss von Personen

Vom Besuch und der Teilnahme unserer Veranstaltungen ausgenommen sind Personen, die

  • sich weigern, ihre Kontaktdaten abzugeben
  • keinen Nachweis der aktuell geltenden 3G-Regelung und keinen Lichtbildnachweis vorlegen können
  • 14 Tage vor Veranstaltung Symptome der COVID-19 Erkrankung aufgewiesen haben

Sollten Sie während der Veranstaltung Symptome entwickeln, so melden Sie sich bitte direkt bei uns und lassen Sie sich, wenn möglich, in einem Bürgertestzentrum testen. Die Veranstaltung muss dann umgehend verlassen werden.